Die Länder und Kommunen in Deutschland sollen mehr Entscheidungsspielraum für den Nahverkehr im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes erhalten. Deshalb hat die Bundesregierung ein Verfahren zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes eingeleitet, um die Kommunen bei einer nachhaltigen Planung zu unterstützen.
Was ist der Grund für die Änderung?
Laut Koalitionsvertrag soll die neue Gesetzesnovelle nicht nur den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit gewährleisten, sondern auch die Klimaschutzziele angemessen berücksichtigen. Dies dient auch der inneren Gesundheit der Stadtentwicklung. Um das Verfahren reibungsloser und einfacher zu gestalten, sollen den einzelnen Kommunen mehr Befugnisse eingeräumt werden.
Der Rechtsrahmen sieht vor, dass die Bundesministerien mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften für die Verkehrsbehörden erlassen können. Allerdings handelt es sich dabei nicht um direkte Vorgaben und konkrete Verkehrsregeln für die vor Ort tätigen Behörden.
Raum für künftige Regelungen
Bundestag und Bundesrat haben sich auf wesentliche Punkte geeinigt. Im Rahmen des Gesetzes wird es neue Möglichkeiten für die Bundesregierung geben, Regelungen zu erlassen, die der Verbesserung des Klimas und der umweltgerechten Stadtentwicklung dienen. Dies alles geschieht im Rahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Die Kommunen können unter anderem eine flexible Anordnung von Parkplätzen und deren erleichterte Ausgabe, die erleichterte Einrichtung von Sonderfahrspuren für den ÖPNV, die Bereitstellung von Flächen für den Radverkehr oder die erleichterte Umsetzung von Verkehrsregelungen rund um Schulen, Spielplätze und Krankenhäuser anwenden.
Quelle: Bundesregierung