Die Elektromobilität spielt eine zentrale Rolle für den Klimaschutz im Verkehrssektor. Um noch mehr Bürgerinnen und Bürger zur Wahl von Elektrofahrzeugen zu bewegen, müssen die Verfahren und Bedingungen für den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel vereinfacht werden. Nach dem Kabinettsentwurf ist geplant, bis 2028 rund 8.000 zusätzliche Schnellladepunkte an Tankstellen bereitzustellen.
Deutschland geht verstärkt auf die Elektromobilität zu
Nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss zur gesetzlichen Verpflichtung müssen Tankstellen in Deutschland ab dem 1. Januar 2028 einen Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 kW anbieten. Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 hat sich die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen sogar verdoppelt. Sie plant, den Bedarf bis Mitte des Jahrzehnts zu decken.
Das vorläufige Angebot sieht zwar an mehreren Stationen Schnellladestationen vor, ist aber regional sehr unterschiedlich und komplex. Von allen Stationen boten im März 2024 nur etwa 7 % Schnellladestationen mit einer Kapazität von 150 kW an.
Konsistenz mit dem Ziel
Das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 erfordert weitere Investitionen in die Ladeinfrastruktur. Ausgehend von der Zielvorgabe sind laut Bundesregierung Verpflichtungen zur Sicherstellung der Versorgung zu erlassen, die künftig zusätzlich vergütet werden sollen.
Nach Angaben der Bundesregierung können Unternehmen ab dem 3. Juni wieder Fördermittel für gewerbliche Schnellladestationen und die notwendigen Netzanschlüsse beantragen. Dies gilt auch für das Aufladen von E-LKWs. Federführend für das Programm ist das Bundesministerium für Digitaltechnik und Verkehr.
Quelle: Bundesregierung