Umweltfreundlicheres Heizen nach dem neuen Gesetz

Das neue Gesetz über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen ab 2028 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Dieser Übergang zu einer nachhaltigeren Heizung wird durch staatliche Zuschüsse unterstützt, die Bürger und Hausbesitzer ab sofort beantragen können. Bis Ende August wurden rund 93.000 Zuschüsse für Heizungserneuerungen bewilligt.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Bundesregierung treibt ein Gesetz voran, das die Umstellung auf klimafreundliches Heizen beschleunigen soll. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Neubauten Heizungsanlagen eingesetzt werden, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen. Die Kommunen müssen den Ausbau klimaneutraler Wärme- und Gasnetze bis 2028 (Großstädte bis 2026) planen.

Die Finanzierung von Heizungserneuerungen wird ab August 2024 möglich sein, wobei bis zu 35 % der Investitionskosten übernommen werden können. Sowohl Unternehmen als auch Hausbesitzer kommen für eine Förderung in Frage. Die Förderung ist nach Art und Effizienz der neuen Anlage gestaffelt und kann bis zu 70 % der Kosten betragen.

Energieberatung

Hauseigentümer haben verschiedene Möglichkeiten, Heizsysteme mit 65 % erneuerbarer Energie zu installieren, wie Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Solarheizungen. Darüber hinaus gibt es für bestehende Gebäude Biomasse– oder Gasheizungen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien.

Im Falle eines Ausfalls einer bestehenden Heizungsanlage ermöglicht das Gesetz deren Reparatur oder eine Übergangslösung. Darüber hinaus wird eine Energieberatung gefördert, die bis zu 50 % der Kosten abdecken kann und den Bürgern hilft, sich für das am besten geeignete Heizsystem zu entscheiden.

Quelle: Bundesregierung

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